Vorklasse BOS

Voraussetzungen

In die Vorklasse können diejenigen Schülerinnen und Schüler eintreten, die ihren mittleren Schulabschluss in Verbindung mit der Berufsausbildung erworben haben, die also entweder den qualifizierten beruflichen Bildungsabschluss (kurz: Quabi) oder den mittleren Schulabschluss der Berufsschule/Berufsfachschule besitzen.

Weiterhin können Schülerinnen und Schüler in die Vorklasse eintreten, die das Abschlusszeugnis der 10. Klasse der Mittelschule oder das Abschlusszeugnis der Wirtschaftsschule ohne Mathematik besitzen.

In allen Fällen ist der Nachweis der notwendigen beruflichen Vorbildung zu führen.

Wer eine erfolgreiche Berufsausbildung, jedoch keinen mittleren Schulabschluss besitzt, wird in die Vorklasse aufgenommen, wenn er/sie in einer Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik in allen drei Fächern mindestens die Note 4 erzielt oder wenn die Note 5 in höchstens einem Fach ausgeglichen wird durch mindestens Note 2 in einem anderen Fach oder durch mindestens Note 3 in zwei anderen Fächern.

Inhalte

In der Vorklasse erwerben diese Schüler insbesondere in den allgemeinbildenden Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik die Kenntnisse des herkömmlichen mittleren Schulabschlusses, die für den erfolgreichen Besuch der 12. Jahrgangsstufe der BOS unabdingbar sind. In Mathematik, Deutsch und Englisch werden dazu jeweils 8 Wochenstunden Unterricht erteilt. Weitere Unterrichtsfächer wie Geschichte bzw. Profilfächer Ihrer Ausbildungsrichtung werden mit geringerer Stundenzahl unterrichtet.

Die Vorklasse ist also im Gegensatz zum Vorkurs ein Vollzeitjahr.

Weitere Informationen

Es besteht beim Besuch der Vorklasse eine Probezeit, die am 15. Dezember des jeweiligen Schuljahres endet.

Falls Sie im Abschlusszeugnis der Vorklasse in jedem Fach mindestens 4 Punkte erreichen, so werden Sie unabhängig von den Noten Ihres mittleren Schulabschlusses in die 12. Klasse zugelassen.

Wer in allen Fächern des Vorklasse mindestens die Note 3 (also mindestens 7 Punkte) erzielt hat, unterliegt bei unmittelbar fortgesetztem Schulbesuch in der BOS 12 nicht der Probezeit.

Weitere Informationen finden Sie auf unserem Informationsblatt.

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