Bei einem Anschlag auf das Redaktionsbüro der Satirezeitung „Charlie Hebdo“ am 7. Januar 2015 wurden unschuldige Menschen durch Terroristen ermordet. Als Reaktion auf diese grausame Tat äußerten sich viele Menschen auf der ganzen Welt mit dem Slogan „JE SUIS CHARLIE“ dazu.

Auch an unserer Schule ging dies nicht spurlos vorbei. „JE SUIS CHARLIE“ steht für Rede- und Meinungsfreiheit, aber auch für das Gedenken an die Opfer des Anschlags. Das geht jeden etwas an, dachte sich unsere SMV.

In diesem Kontext wurde ein Plakat angefertigt, auf dem sich die Schüler und Lehrer in der Pause durch einen bunten Handabdruck solidarisch zeigen konnten. Wir denken über die Vorfälle in Paris nach und sind betroffen. Dies zeigte sich deutlich an den vielen farbigen „Pätschehändchen“.

Vielen Dank für die Anteilnahme und Unterstützung!

Am 02.02.15 fand an der Beruflichen Oberschule Hof die erste Blutspende in Zusammenarbeit mit dem BRK statt. Eine tolle Aktion, denn Blut ist immer noch Mangelware. Oft kann Kranken und Verletzen nur durch eine rechtzeitige Infusion das Leben gerettet werden.

Im Vorfeld musste dafür einiges durch die SMV der Schule vorbereitet werden. Die Klassen wurden für eine Spende motiviert und zwei Klassenzimmer für die Durchführung frei geräumt. Außerdem war es nötig, detaillierte Zeitpläne für einen reibungslosen Ablauf zu erstellen.

77 mutige Schülerinnen, Schüler und auch einige Lehrer spendeten letztendlich jeweils 500 ml ihres wertvollen Blutes.

Dafür wurden sie mit einem kleinen Snack in Form von belegten Brötchen, einem Getränk und einem kleinen Präsent belohnt. Allen Teilnehmern ein großes Dankeschön! Alle Teilnehmer dürfen sich als Lebensretter fühlen!

Neben der Blutspendeaktion organisierte unsere SMV auch noch eine Knochenmarkstypisierung am 18.03.15.

„Mund auf - Stäbchen rein - Spender sein!“ - so lautet der Slogan der DKMS. Es klingt so einfach, doch leider lassen sich viel zu wenig Menschen typisieren, d.h. ihre spezifischen Gewebemerkmale feststellen.

Alle 16 Minuten erkrankt ein Mensch in Deutschland an Blutkrebs und jeder fünfte Patient findet keinen passenden Stammzellenspender. Viele der Erkrankten sind Kinder und Jugendliche.

Die Typisierung dauert lediglich 5 Minuten. Formular ausfüllen, mit dem Wattestäbchen einen Wangenabstrich machen, abgeben und fertig. Knapp 200 Schülerinnen, Schüler und Lehrer nahmen sich diese Zeit und gaben ihre Probe zur Typisierung ab.

Ein schöner Erfolg für unsere SMV und eine große Hilfe im Kampf gegen Blutkrebs!

Im Rahmen des Rechtslehre Unterrichts begaben sich die drei Sozialklassen der 12. Jahrgangsstufe der Beruflichen Oberschule Hof am Donnerstag, den 5. März 2015, ins Hofer Amtsgericht. Begleitet wurden wir von Frau Tretter, Frau Kemnitzer und den beiden Referendarinnen Frau Hagen und Frau Feulner. Ziel war es, uns Schülern einen Theorie-Praxis-Bezug zu dem aktuellen Unterrichtsstoff im Fach Rechtslehre näher zu bringen. Die Schüler empfanden den Besuch verschiedener Gerichtsverfahren als sehr interessant, lehrreich und als eine willkommene Abwechslung zum theoretischen Schulunterricht. Denn Gesetze können manchmal sehr „trocken“ und schwer zu verstehen sein.

Uns standen fünf unterschiedliche Verfahren zur Auswahl: Eine große Verhandlung zu einer Einbruchsserie mit einem Schöffengericht, zwei Verkehrsdelikte, Betrunkenheit im Straßenverkehr und Beleidigung einer Amtsperson. Das Schöffengericht besteht aus einem Berufsrichter und zwei Laienrichtern, sogenannten Schöffen. Diese sind ehrenamtliche, ohne vorgeschriebene juristische Ausbildung eingesetzte Richter, die den Berufsrichter bei der Beurteilung und Verurteilung bestimmter Straftaten unterstützen, wie uns Richter Pürner erklärte. Auch die Vermögenssorge, welche wir mit dem BGB in der Schule erarbeitet haben, konnten wir Schüler mit zwei Verhandlungen verknüpfen, denn die jeweiligen Angeklagten hatten einen Betreuer an ihrer Seite. Ein Betreuer ist ein gesetzlicher Vertreter von Volljährigen, die für ihre eigenen Angelegenheiten nicht sorgen können und damit einer Betreuung bedürfen. Durch diese beiden Fälle haben wir auch erfahren, dass die Rechte von körperlich, geistig oder seelisch Behinderten im Laufe der Zeit durch die Verabschiedung des Vormundschaftsgerichts für Volljährige und die Einführung des Betreuungsrechts enorm gestärkt wurden. So wurde nach dem damaligen Recht ein Entmündigter weitgehend von seinem Vormund rechtlich vertreten, heute darf der Betreuer nach §1896 (2) Satz 1 BGB, nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist.                                                                                                                  

Zum Abschluss unseres Gerichtsbesuchs gab uns Richter Pürner noch das Anliegen mit auf den Weg, nicht Gefahr zu laufen, Gerichtsurteile, die wir beispielsweise in der Zeitung gelesen oder im Fernsehen gesehen haben, vorschnell zu beurteilen, denn wir als Außenstehende haben kein Hintergrundwissen über die Umstände des Falls und eventuelle Vorstrafen des Täters.

Durch den Vormittag im Gericht haben alle teilnehmenden Schüler neue Erfahrungen gesammelt, die sie für den weiteren Rechtslehreunterricht sicher gut gebrauchen können.

Anna Watzlawick, 12Sb

Neuer Spielmodus – hoch motivierte Mannschaften

Im Schuljahr 2014/15 konnte aufgrund der Unterrichtsversorgung in Sport nur das Volleyballturnier vor den Osterferien durchgeführt werden. Dabei wurde das Turnier erstmals am Nachmittag durchgeführt. Neben einer deutlich geringeren Teilnahme führte die Ausrichtung am Nachmittag zu einem Turnier mit hoch motivierten Mannschaften, die auch nach Abschluss des Turniers gerne noch weitergespielt hätten.

Beim Volleyballturnier 2015 nahmen sechs Klassen teil, bei denen stets zwei Damen und als Neuerung auch eine Lehrkraft mit auf dem Feld spielen musste.

Als Sieger setzte sich verdient die Klasse 12 WL (Straubinger-Krieger) durch, die nach klaren Siegen in ihrer Gruppe der Vorrunde im Finale auch gegen die Klasse 13 WS siegte, bei der wegen mangelnder Schüler mehrere Lehrkräfte aushelfen mussten. Den dritten Platz sicherte sich die Klasse 12 Sb (Die Fruchtbaren) im Spiel im Platz drei gegen die Klasse 11 aL (Wurzel aus minus eins). Die Drittplatzierten der Gruppen aus der Vorrunde spielten um die Plätze fünf und sechs, wobei sich die Klasse 12 A (Bioniere) gegen die 12 WSL durchsetzen konnte.

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