
Die Schülerinnen und Schüler, welche die Vollzeitklassen der Berufsoberschule besuchen, sind BAföG-berechtigt. Dabei wird nach derzeitigem Stand in der Vorklasse die Förderung elternabhängig, in der BOS 12 und 13 wird der Höchstsatz elternunabhängig gewährt.
Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Hof , dort können weitere Auskünfte eingeholt werden.