
BOS 12
In die BOS 12 werden Schülerinnen und Schüler mit einem mittleren Schulabschluss und abgeschlossener Berufsausbildung oder mindestens fünfjähriger beruflicher Tätigkeit aufgenommen, wobei der Beruf die Ausbildungsrichtung bestimmt.
Darüber hinaus muss die Eignung für den Bildungsgang der Berufsoberschule nachgewiesen werden. Sie ist gegeben
* bei Vorliegen der Erlaubnis zum Vorrücken in die Jgst. 11 des Gymnasiums oder
* bei einem Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss, wobei eine Note schlechter als 4 sein darf.
* Wer die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, wird aufgenommen, wenn er/sie im Jahreszeugnis der Vorklasse oder des Vorkurses in allen Fächern mindestens die Note 4 (mindestens 4 Punkte) erreicht hat.
Wer im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in einem der oben genannten Fächer keine Note nachweist, ersetzt diese durch die Note im entsprechenden Fach im Jahreszeugnis der Vorklasse oder des Vorkurses. Wenn im Kalenderjahr der Aufnahme weder ein Vorkurs noch eine Vorklasse besucht wurde, so wird die Note durch eine Feststellungsprüfung im entsprechenden Fach ermittelt. Weitere Hinweise und Beispiele für Aufgabenstellungen finden Sie hier. Wird der Notendurchschnitt von 3,5 im Zeugnis des mittleren Schulabschlusses nicht erreicht, so kann in den Fächern, in denen eine schlechtere Note als 3 erzielt wurde, ebenfalls eine Feststellungsprüfung abgelegt werden.
BOS 13
In die BOS 13 wird aufgenommen, wer eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat (bzw. eine mindestens fünfjährige berufliche Tätigkeit nachweisen kann) und den Nachweis einer uneingeschränkten Fachhochschulreife (beispielsweise den erfolgreichen Abschluss der 12. Jahrgangsstufe FOS bzw. Vorrückerlaubnis in die 13. Jahrgangsstufe BOS) erbringt.
Weitere Informationen finden Sie auf unserem Informationsblatt.